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Steuerprobleme – So sind Sie auf der sicheren Seite

Steuern

Ab der Einkommensteuererklärung 2017 muss man keine Belege mehr abgeben. Da glauben so manche, dass sie gar keine Belege mehr für ihre Steuererklärung benötigen. Das ist jedoch ein gefährliches Spiel. Wenn das Finanzamt nämlich die Belege einfordert, müssen sie vorhanden sein. Kann man das nicht und gibt man nicht alles an worauf Steuern gezahlt werden müssen, dann begeht man Steuerhinterziehung. Ein Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Frankfurt kann Ihnen in dem Fall helfen.

Was ist Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung ist, geschieht sie vorsätzlich, eine Straftat und kann hohe Geldstrafen und auch – bei schweren Vergehen sprich hohen Summen – mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Höhe des bei der Steuererklärung unterschlagenen Betrages spielt keine Rolle. Ist es bereits passiert macht man am besten eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und wartet nicht bis das Finanzamt Anklage erhebt.
Gerade Unternehmer sollten Ihre Altersvorsorge durch entsprechende Rückstellungen in ihrer Bilanz einfließen lassen, (sonst unterstellt Ihnen das Finanzamt verdeckte Gewinnausschüttungen. Steuerlicher Vorteil ist dabei: Diese Rückstellungen kann man direkt von seinem Gewinn abziehen und zahlt damit weniger Steuern. Wenn jemand nach seinem Renteneintritt nicht aufhören sollte, sollte derjenige einen Beratervertrag mit seiner eigenen Firma abschließen. Wenn er nämlich einfach weitermacht wie bisher und sich zugleich Firmenpension und auch Gehalt von der eigenen Firma parallel ausbezahlt, werten dieses die Finanzbehörden ebenfalls als eine verdeckte Gewinnausschüttung und die ist strafbar. Ein Rechtsanwalt Steuerstrafrecht Frankfurt kann Ihnen genau erklären, wie man in so einem Fall vorgeht und was zu tun ist.

Der Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht berät und vertritt seine Mandanten kompetent

Der Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht kann in folgenden Bereichen helfen und beraten:

  • Steuerhinterziehung und -Verkürzung
  • Der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
  • Verhandlung und Einigung mit dem zuständigen Finanzamt (tatsächliche Verständigung)
  • Bilanz-, Insolvenz- , Wirtschaftsdelikte
  • Vertretung bei der Steuerfahndung
  • steuer- sowie strafrechtliche Festsetzungs- oder Verfolgungsverjährung
  • Steuerbetrug, durch z.B. nicht deklarierte Einnahmen oder bei Manipulation der Buchhaltung
  • Vertretung bei aufgedeckter Scheinselbständigkeit
  • alle Sachverhalte im Steuerstraf- sowie Steuerordnungswidrigkeitsrecht.

Der Anwalt erreicht für seine Mandanten aufgrund seiner langjährigen Spezialisierung und regelmäßigen Fortbildung immer das bestmögliche Ergebnis.

Der Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht ist der richtige Ansprechpartner, wenn eine Expertise im Straf- und auch im Steuerrecht benötigt wird

Sie sollten sich an einen Fachmann wenden, der diese beiden Themenfelder gut beherrscht. Denn Steuerhinterziehung ist auf keinen Fall ein Kavaliersdelikt. Die Strafen sind auch für eine geringfügige Steuerhinterziehung erheblich. Vor der Einleitung des Steuerstrafverfahrens ist eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung immer noch ein zentraler Instrument der Straffreiheit – jedoch ist sie kein Selbstläufer. Vom kleinen Selbständigen bis hin zum Großkonzern sollte man sich rechtzeitig von einem Fachanwalt beraten lassen. Vermieden werden sollte eine unvollständige bzw. zum falschen Zeitpunkt abgegebene Steuererklärung – diese könne zu Straftat werden.

Kommt die Steuerprüfung frühmorgens kommt gilt ebenfalls: Sofort einen Anwalt anrufen! Vermeiden von Äußerungen die unbedacht sind. Möglichst nichts ohne den anwaltlichen Beistand machen oder reden! Auch bei verschiedenen steuerstrafrechtlichen Vorwürfen sollte man möglichst bedacht Handeln und mit den Finanzbehörden wie mit einem Partner umgehen. Der Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in und um Frankfurt kann Mandanten in allen Fragen beistehen.

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