Parkplatzschilder können sehr praktisch sein. Bei einem solchen Schild handelt es sich entweder um ein Hinweisschild darauf, dass sich hier ein Parkplatz befindet für Anwohner, wobei ein Parkplatzschild auch individualisiert sein kann, und zwar mit der Beschriftung des Fahrzeugkennzeichens, das auf diesem Parkplatz parken soll bzw. parken darf. Es handelt sich hier um ein ganz normales Fahrzeugkennzeichen, wie es auch am Auto angebracht werden kann. Es gibt allerdings verschiedene Arten der Aufstellung, wie ein solches Parkschild angebracht werden kann. Differenziert wird dabei, ob ein solches Schild im öffentlichen Bereich aufgestellt wird, wo die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu berücksichtigen sind oder auf privatem Grund und Boden, sprich auf einem Parkplatz von einem Mehrfamilienhaus, der sich auf dem Grundstück des Eigentümers befindet.
Parkplatzschilder nach StVO
Ein Parkplatzschild, das im öffentlichen Raum aufgestellt wird, muss der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Die Größe von einem solchen Schild muss dabei mindestens einen Durchmesser von 42 Zentimeter haben, das mit einer reflektierenden Folie überzogen ist, die im Dunkeln das Scheinwerferlicht abstrahlt. Das Parkplatzschild muss zudem das RAL-Gütezeichen tragen. Nur dann ist das Schild für den Straßenverkehr zugelassen. Parkplatzschilder nach StVO sind offizielle Verkehrszeichen – so viel nur zu Orientierung und zur Unterscheidung zu den anderen Varianten von Parkplatzschildern.
Parkplatzreservierer
Diese Art von Parkplatzschilder unterscheiden sich von den sogenannten Parkplatzreservierer deutlich. Diese Parkschilder sehen zwar aus wie Verkehrsschilder, sind offiziell aber nicht als Verkehrsschilder zugelassen. Diese Art von Parkplatzschild sind meist nicht mit einer Reflektionsfolie überzogen. Von der Größe her können solche Schilder auch variieren. Parkplatzreservierer können auch unterschiedlich beschriftet sein. So haben zum Bespiel Hotels die Möglichkeit auf einem Gemeinschaftsparkplatz von einem Gebäudekomplex Parkplätze für ihre Hotelgäste zu reservieren.
Kombischilder
Parkplatzschilder, die nicht der StVO entsprechen müssen, können auch sogenannte Kombischilder sein. Auch diese Parkplatzschilder sind in der Regel nicht reflektierend und vor allem für Privatgrundstücke gedacht. Bei solchen Kombischildern kann es sich um Parkplatzschilder handeln, auf denen sowohl das Kennzeichen wie auch eine Uhrzeit aufgedruckt bzw. eingeprägt sein kann, wie auch Hinweise darauf, wem der Parkplatz gehört und welche Personen berechtigt sind diesen Parkplatz zu nutzen. Die Anbringung von diesen Schildern ist vielseitig möglich.
Mögliche Einsatzgebiete
Mit einem Parkplatzschild kann die Kennzeichnung von einem Parkplatz vorgenommen werden. Das Schild kann dabei sehr stark personalisiert sein, also das Kennzeichnen des Fahrzeugs auf sich tragen, dass alleinig berechtigt ist auf diesem Parkplatz zu parken. Auf größeren Parkplätzen vor Mehrfamilienhäusern kann auch die Wohnungsnummer auf dem Parkplatzschild eingeprägt sein. Mit der Hilfe von einem solchen Schild wird gleichzeitig auch für nicht berechtigte Fahrzeuge ein Parkverbot ausgesprochen. Das Vorhandensein von einem solchen Schild auf privatem Grund und Boden berechtigt den Besitzer des Parkplatzes bzw. denjenigen, dessen Kennzeichen, Wohnungsnummer oder sogar Namen auf dem Schild zu sehen ist, dazu dass er das auf diesem Parkplatz widerrechtlich parkende Fahrzeug abschleppen lässt.
Häufige Fragen zu den Parkplatzschildern
1. Wo dürfen solche Schilder angebracht werden?
Solche Schilder können im Außenbereich an Zäunen und auch am Mauerwerk angebracht werden oder am Garagentor. Auch in Hecken stehend auf Aufstellposten können diese Schilder angebracht werden. Angebracht werden dürfen solche Schilder auch an den Wänden von Tiefgaragen.
2. Wie befestigt man solche Schilder?
Schilder dieser Art werden entweder an einem Aufstellpfosten befestigt oder an einer sonstigen Halterung. Eine weitere Variante ist die Befestigung von einem solchen Schild direkt an der Einfahrt am Zaun oder am Mauerwerk oder an der Garage. Möglich ist die Befestigung mit Schrauben und Dübeln oder mit einem speziellen Kleber.
3. Wann dürfen solche Schilder angebracht werden?
Im öffentlichen Raum, also auf der Straße bzw. auf dem Gehweg dürfen solche Schilder nicht willkürlich angebracht werden. Auf dem eigenen Grundstück oder in privaten Tiefgaragen dürfen diese Schilder überall dort angebracht werden, wo sich die jeweiligen Stellplätze befinden.
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